1. Vorbemerkungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch für künftige Geschäftsabschlüsse und Nachbestellungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wird. Bedingungen des Käufers werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder ohne Widerspruch die Leistung erbringen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Aufträge
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich; sie verpflichten uns erst, wenn wir den Auftrag in Textform angenommen haben.
2.2. Aufträge unserer Vertragspartner können wir innerhalb von acht Werktagen seit Aufgabe der Bestellung annehmen. Die Ausführung der Lieferung gilt als Annahme. Während der Annahmefrist bleibt der Kunde an den Auftrag gebunden.
2.3. Bei Käufen auf Abruf hat der vollständige Abruf binnen drei Monaten seit Auftragsannahme zu erfolgen. Nach Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
2.4 Angegebene Spezifikationen sind Durchschnittswerte, für welche mangels anderer Vereinbarung die jeweiligen gesetzlichen oder handelsüblichen Toleranzen gelten.
3. Preise
3.1. Werden Preise nicht gesondert vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung geltenden allgemeinen Lieferpreise der jeweils gültigen Preisliste nebst den darin genannten Konditionen für Liefermengen, Verpackung und Frachtkosten. Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten. Bei Eintritt von Verkehrsstörungen (Witterung, Niedrig- oder Hochwasserstände, etc.) sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen.
3.2. Vereinbarte Preise basieren auf Steuern, Abgaben sowie sonstigen Rechtsvorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Irgendeine Erhöhung oder Verteuerung aufgrund rechtlicher Änderungen einschließlich futtermittelrechtlicher Änderungen nach dem Datum des Vertragsabschlusses berechtigt uns, für uns kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, falls nicht der Käufer einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Kaufpreises zustimmt.
3.3. Erhöhen sich in der Zeit zwischen Auftragsannahme und Lieferung die Preise der von uns bezogenen und für die Lieferung zu verwendenden wesentlichen Vormaterialien um mehr als 20 %, so sind wir berechtigt, für uns kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, falls nicht der Käufer einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Preises zustimmt.
4. Lieferungen
4.1. Falls nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Auslieferung innerhalb einer Woche nach Annahme. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Bei Lieferverzug hat der Käufer irgendwelche Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen. Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder Lieferverzug schulden wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.3. Vom Verkäufer nicht verschuldete Leistungsstörungen wie höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, verspätete Eigenbelieferung, behördliche Maßnahmen, gesetzliche Änderungen und sonstige für den Verkäufer unabwendbare Umstände berechtigen ihn, ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Käufer vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung für die Dauer der Leistungsstörung hinauszuschieben. Wird durch die Leistungsstörung die Lieferung um mehr als 4 Wochen verzögert, sind Verkäufer wie auch Käufer unter Ausschluss aller weiteren Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Versand
5.1. Wird die Ware nicht durch uns versandt, erfolgt der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
5.2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind dann berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bereitstehenden Waren auf Rechnung des Käufers zu versichern.
5.3. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versandweg können wir auswählen.
6. Zahlung
6.1. Falls nicht anders vereinbart ist, hat die Zahlung nach Erhalt der Rechnung sofort zu erfolgen. Bei späterer als 14 Tage ab Rechnungsdatum erfolgter Zahlung schuldet der Käufer für die Zeit ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher: 5 Prozentpunkte). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens, insbesondere wegen der Inanspruchnahme aus Bankkredit, bleibt vorbehalten. Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
6.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen aus demselben Auftrag ausüben; eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Im Falle der Annahme gegebener Zessionen ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, gegen den Drittschuldner vorzugehen. Alle hierdurch entstehenden Kosten und Spesen gehen dabei zu Lasten des Käufers.
6.3. Bei durch Auskunft einer angesehenen Auskunftdatei oder Bank nachgewiesener Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller unserer Forderungen zu verlangen und/oder gelieferte Ware zur Sicherstellung zurückzunehmen.
6.4. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen fällig. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht.
6.5 Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Käufer an Dritte, insbesondere mit uns verbundene Unternehmen abzutreten. Wir und diese Abtretungsempfänger sind zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Käufers berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen der Parteien stammenden Forderungen unser Eigentum; bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, bis zum Widerruf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu vermischen oder zu verfüttern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
7.2. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum an der verkauften Ware vorzubehalten, soweit keine Barzahlung erfolgt ist. Der Käufer tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Abnehmer auf Zahlung des Kaufpreises in voller Höhe an uns ab.
7.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach und/oder liegt keine Minderung der Kreditwürdigkeit (Ziff. 6.3.) vor, ist er ermächtigt, seine an uns abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Minderung von dessen Kreditwürdigkeit können wir die Abtretung offen legen und abgetretene Forderungen selbst einziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.4. Für den Fall der Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Gegenständen überträgt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand bzw. an den neuen Sachen zur Sicherung unserer vorstehend in Ziff. 7.1. erwähnten Forderungen. Es besteht Einigkeit, dass das Eigentum bzw. Teileigentum an dem vermischten Bestand bzw. den neuen Sachen auf uns übergeht, wobei die Übergabe dadurch ersetzt wird, dass der Käufer den vermischten Bestand bzw. die neuen Sachen für uns als unentgeltlicher Verwahrer besitzt. Er ist zu einer ausreichenden Versicherung dieser Gegenstände verpflichtet. Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden an den versicherten Sachen gegen Versicherungsgesellschaften und sonstige Ersatzpflichtige zustehen, tritt er hiermit in Höhe des Rechnungswertes der Ware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
7.5. Der Käufer verpflichtet sich, uns Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehenden Gegenstände, vermischten Bestände sowie neuen Sachen unverzüglich mitzuteilen, Dritte auf unsere bestehenden Rechte hinzuweisen, uns jederzeit über Bestand und Aufbewahrungsort aller in unserem Eigentum- bzw. Miteigentum stehenden Waren umfassend Auskunft zu erteilen und uns jederzeit die Besichtigung dieser Sachen an ihrem Aufbewahrungsort zu ermöglichen. Für den Fall der Ausübung unseres Herausgabeanspruchs gestattet der Käufer uns bereits jetzt, die Gegenstände auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an uns zu nehmen und den jeweiligen Aufbewahrungsort zu diesem Zweck zu betreten. Kosten, die durch Wahrung und Sicherung unserer Rechte entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
8. Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Beschränkung.
8.1. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf den Zustand der Ware bei Verlassen unseres Werkes. Negative Einwirkungen von außen und Schäden, die auf dem Transport zum Käufer bzw. dessen Abnehmer, bei Zwischenlagerung oder beim Käufer bzw. dessen Abnehmer eintreten, sind von uns nicht zu vertreten.
8.2. Mängelrügen jeder Art müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen seit der Auslieferung, auf jeden Fall vor Vermischung oder Verfütterung, schriftlich uns gegenüber erfolgen. Rügen werden als Mängelrügen nur anerkannt, soweit sie auf der Grundlage von Probennahmen und Analysen nach den jeweiligen Rechtsvorschriften erfolgt sind. Versteckte und bei einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle nicht feststellbare Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen, wobei die Probennahmen und Analysen in der genannten Weise erfolgen müssen. Verstöße gegen die vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten entbinden uns von jeglicher Mängelhaftung.
8.3. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nur auf die handelsübliche Qualität und Reinheit der verwandten Rohstoffe sowie die Einhaltung der deklarierten Zusammensetzung des Endproduktes im Rahmen der gesetzlichen und/oder handelsüblichen Toleranzen. Eine weitergehende Gewähr, insbesondere für Eignung und Verträglichkeit der Produkte im konkreten Fall, sowie für bestimmte Masterfolge, wird nicht übernommen. Als garantiert im Sinne des Gesetzes gelten nur diejenigen Eigenschaften, die ausdrücklich und schriftlich in unserer Auftragsannahme als garantiert bezeichnet sind. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Garantien zu erklären.
8.4. Ist eine Mängelrüge begründet, nehmen wir die mangelhaften Teile unserer Lieferung zurück und ersetzen diese unentgeltlich durch mangelfreie Ware. Eine weitergehende Verpflichtung übernehmen wir vorbehaltlich Ziffer 9 nicht.
8.5 Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Haftungsansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen innerhalb eines Jahres nach Auslieferung der Ware.
9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
9.1 In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen über die Regelungen in unseren Bedingungen hinaus zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, geltend diese fort. Wir haften dann aber nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen zur Last fällt.
9.2 Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie, sollte sie abgegeben sein.
9.3 Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen unter 9.1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
9.4 Fütterungsberatungen, Fütterungsempfehlungen und auch alle sonstigen Beratungen erfolgen stets unverbindlich und ohne Übernahme irgendeiner Haftung, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
9.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Schutz von Kennzeichen und Marken
Die von uns gelieferten Waren dürfen nur unter den von uns genehmigten Kennzeichnungen und Marken in den Verkehr gebracht oder veräußert werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle uns aus der Inanspruchnahme fremder Rechte entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit er diese schuldhaft verursacht hat.
11. Unwirksamkeit
Sollte ein Teil unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gleiches gilt für die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem Käufer abgeschlossenen Liefervertrages.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort / Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Krefeld. Wir sind auch berechtigt, Klagen gegen unseren Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder dem Gerichtsstand eines Erfüllungsortes zu erheben. Für die Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.